Hauptregion der Seite anspringen
Werbung

Kollektivvertrag

Kollektivvertrag

Dem Kollektivvertrag sind alle Vereinbarungen zur Vergütung von Vertragsärzte zu Grunde gelegt. Außerdem enthält er Vereinbarungen, die für alle Vertragsärzte und gesetzlichen Krankenkasse Gültigkeit besitzen. Er stellt damit das Gegenstück zum Selektivvertrag dar, der von einzelnen Krankenkassen abgeschlossen wird.

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12929 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.