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Freiberufliche Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeit

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es sich in der Regel um eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit mit Dienstleistungscharakter. Freiberufe unterliegen darüber hinaus nicht der Gewerbeordnung. Eine Tätigkeit gilt auch dann als freiberuflich, wenn sich der Freiberufler der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist ferner, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, trifft das zuständige Finanzamt.


Auch für Freiberufler greift die 2009 eingeführte Versicherungspflicht. Dabei kann zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Versicherung gewählt werden. In der freiwillig gesetzlichen Versicherung werden die Beiträge nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt, sondern sind allein von der versicherten Person zu tragen. Eine Ausnahme besteht für Freiberufler, die künstlerisch tätig sind. Diese versichern sich über die Künstlersozialkasse. Der Versicherte trägt die eine Hälfte der Beiträge, während die andere Hälfte durch einen Zuschuss vom Bund gedeckt wird. In Deutschland waren 2014  gut eine Million Menschen freiberuflich tätig.

 

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