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Entgeltfortzahlungsversicherung

Entgeltfortzahlungsversicherung

Die Entgeltfortzahlungsversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Diese dient der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung wegen Krankheit oder Mutterschaft. Dazu zahlen die Arbeitgeber eine U1-Umlage (für Krankheit) und eine U2-Umlage (für Mutterschaft).


Seit 01.01.2006 müssen alle Unternehmen, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, die U1-Umlage (wegen Krankheit) für alle beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden an die jeweilige Krankenkasse bezahlen. Erstattet werden je nach Satzung der einzelnen Kassen bis zu 80% der Arbeitgeberaufwendungen an erkrankte Arbeitnehmer und Auszubildende. Am U2-Umlageverfahren (wegen Mutterschaft) nehmen seit 01.01.2006 alle Unternehmen teil, die Arbeitnehmer beschäftigen, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Betriebes.

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