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Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung

In dem Ausbildungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Azubis ist die Höhe der Vergütung festgeschrieben. Die Ausbildungsvergütung gehört zu den beitragspflichtigen Einnahmen, auf die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Auszubildende sollen laut Gesetz eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten - im Sinne einer Entlohnung für ihre Arbeitsleistung im Ausbildungsbetrieb. Die Vergütungen für Azubis unterscheiden sich stark nach Branchen und Regionen. Auch die Zahl der Ausbildungsjahre spielt eine gewichtige Rolle.

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen lagen im Jahr 2021 bei circa 990 Euro brutto im Monat. Dabei existieren jedoch große Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausbildungsberufen. Weiterhin gibt es auch zwischen Ost und West noch Unterschiede bei der Vergütung von Azubis. Das  Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht regelmäßig eine Auswahl tariflicher Ausbildungsvergütungssätze einiger Berufszweige.

Ausbildungsvergütung und Sozialabgaben

Auch beim Ausbildungsgehalt werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Nur bei minimaler Ausbildungsvergütung unterhalb der Geringverdienergrenze von monatlich 325 Euro trägt der Arbeitgeber die SV-Beiträge allein.

Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden von der Ausbildungsvergütung Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgeführt. 

Mindestlohn als Ausbildungsvergütung

Seit 2020 gilt für Auszubildende branchenübergreifend ein einheitlicher Mindestlohn. Dieser lag zunächst bei 515 Euro im Monat. Im Jahr 2023 stieg die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro auf 620 Euro brutto pro Monat. Danach erhöht sie sich weiter

  • im 2. Ausbildungsjahr: um 18 Prozent
  • im 3. Ausbildungsjahr: um 35 Prozent
  • im 4. Ausbildungsjahr: um 40 Prozent

Tarifverträge und Ausbildungsvergütung

Tarifverträge entstehen durch autonom ausgehandelteVereinbarungen zwischen Gewerkschaften auf der einen und und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite.

Die Tarifverträge regeln nicht nur das Ausbildungsgehalt, sondenr legen auch Urlaubsansprüche und weitere Bedingungen fest. Die Tarife gelten für die Auszubildenden eines Betriebes, wenn dieser einem Arbeitgeberverband angehört. Gehört der Ausbildungsbetrieb nicht einem Verband an, gilt der entsprechende Tarifvertrag als Richtlinie, beispielsweise auch für die Höhe der Ausbildungsvergütung.

Ausbildungsvergütung und Steuern

Wieviel Steuern Auszubildende zahlen müssen, hängt von der Höhe der Ausbildungsvergütung und der Lohnsteuerklasse ab. Unverheiratete und kinderlose Azubis haben ind er regel die Steuerklasse I.

Liegt die Ausbildungsvergütung brutto im jahr unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2023), werden keine Steuern darauf fällig. Übersteigt das Ausbildungsgehalt den Grundfreibetrag, werden anteilig Lohnsteuer und bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer fällig. Die Steuern werden vom Ausbildungsbetrieb automatisch an das Finanzamt abgeführt.

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