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Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall, auch Betriebs- oder Berufsunfall genannt, bezeichnet einen Unfall, der während einer versicherten Tätigkeit entstanden ist. Versichert sind alle Tätigkeiten, die aus der Sicht des Versicherten dem Unternehmer objektiv dienlich sein können also in Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen. Dazu zählen auch der Weg von und zu der Arbeit (Wegeunfall), Dienstreisen und die Instandhaltung von Arbeitsgeräten. Ein Unfall ist, im juristischen Sinne, jedes von außen wirkende Ereignis, dass zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führt.Trifft dies während der Arbeit zu, so greift der Versicherungsschutz und der Schaden wird von der Unfallversicherung übernommen. Falls die Tätigkeit aber für einen privaten Zweck unterbrochen wurde, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz seitens des Arbeitnehmers, also der Unfallversicherungsträgers muss nicht zahlen.


Gegen Arbeitsunfälle versichern sich Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger). Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf Grund des Unfalls länger als 3 Tage dauert, muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft melden.


In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese beträgt 70% des Bruttolohns (aber maximal 90% des Nettolohns). Im Anschluss an diese sechs Wochen zahlt die Krankenkasse dem Verunfallten Verletztengeld in Höhe von 80% des Bruttolohns (abzgl. Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge). Besteht die Arbeitsunfähigkeit auch noch 26 Wochen nach dem Unfall, zahlt die Berufsgenossenschaft dem Arbeitnehmer eine Verletztenrente.

Es ist zu beachten, dass bei einem Arbeitsunfall die freie Arztwahl eingeschränkt ist. Die Behandlung sollte daher durch einen speziell zugelassenen Durchgangsarzt erfolgen, andernfalls kann es Probleme bei der Kostenübernahme des Arbeitsunfalls geben.

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