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Seit 2009 gibt es einen einheitlichen Beitragssatz bei den Krankenkassen. Da werden Wahltarife zu einem wichtigen Unterscheidungsmerkmal. Mit der Gesundheitsreform 2007 hat der Gesetzgeber die Grundlage für die neuen Wahltarife geschaffen. Mit den Wahltarifen können Versicherte Beiträge sparen und mehr Leistungen erhalten. Allerdings bindet man sich bei einigen Wahltarifen für drei Jahre an die Krankenkasse.
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