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Wenn man bereits 18 Monate in seiner Krankenkasse versichert war, kann man kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Bei Erhebung von Zusatzbeiträgen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung kann bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrags erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt auch bei Sonderkündigung zwei Monate zum Monatsende und der Zusatzbeitrag braucht während der Kündigungsfrist nicht gezahlt werden.
Kündigungsfristen
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