freiwillig versichert
In der GKV unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Mitgliedsstatuten, der Pflichtversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft.
Pflichtversicherte sind zwangsweise gesetzlich versichert. Für Freiwillige Mitglieder dagegen besteht keine Pflicht, sich überhaupt zu versichern. Außerdem können Sie zwischen gesetzlichen und privaten Kankenkassen wählen. Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich freiwillig versichern.
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