freiwillig gesetzlich versichert
Die Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Beschäftigten in der GKV wird mit dem Ende der Versicherungspflicht beendet. Jedoch kann er eine freiwillige Weiterführung in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Dazu muss der Versicherungsnehmer in den letzten fünf Jahren 24 Monate oder direkt vor Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert gewesen sein. Die Fortführungserklärung muss er bei seiner Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht angezeigen.
Die Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Beschäftigten in der GKV endet jedoch nur dann, wenn der Versicherte innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem die Krankenkasse einen Hinweisn über die Austrittsmöglichkeit gegeben hat, auch seinen Austritt schriftlich erklärt. Ansonsten bleibt der Versicherte weiterhin als freiwillig gesetzlich versichert.
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