freiwillig gesetzlich krankenversichert
Um nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltsgrenze weiter freiwillig gesetzlich krankenversichert zu bleiben, muss der Versicherungsnehmer eine Fortführungserklärung bei seiner Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht einreichen. Neben Arbeitnehmern, die die Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschritten haben, können sich auch Selbständige, Freiberufler und Beamte freiwillig versichern.
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