Beitragssätze Krankenkassen
Gesetzlich Versicherte zahlen monatlich Krankenkassenbeiträge als Anteil ihres Arbeitseinkommens. Der Beitrag ist im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Der krankenkassenbeitrag beträgt seit 01.01.2011 einheitlich bei allen Krankenkassen 15,5 % vom Bruttoeinkommen. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. 8,2 % bezahlen die Arbeitnehmer und 7,3 % die Arbeitgeber. Die Leistungen der gesetzlicher Krankenkassen stimmen zu ca. 95 Prozent überein. Abweichungen gibt es inden sogenannten Satzungsleistungen der Krankenkassen, die jede Krankenkasse individuell festlegen kann.
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