Freiwillig Krankenversichert
Hautberuflich selbständige Personen sind grundsätzlich nicht krankenversicherungspflichtig. Sie können sich freiwillig krankenversichern oder eine private Krankenversicherung eintreten. Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft, mit Ablauf des nächsten Zahltages, wenn für zwei Monate die fälligen Beiträge trotz Hinweises auf die Folgen nicht entrichtet wurden oder durch fristgerechte Kündigung.
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