Stand: 10.02.2012   
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Betriebsnummern Krankenkassen

Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen möchte, benötigt eine Betriebsnummer. Mit der Betriebsnummer werden die Arbeitnehmer bei der Krankenkasse an- und abgemeldet. Außerdem wird sie bei Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft benötigt. Die Vergabe der Betriebnummer erfolgt über das zuständige Arbeitsamt.





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