Beitragssätze gesetzliche krankenkassen
Alle gesetzlich Versicherten müssen monatlich Beiträge zur Krankenkasse bezahlen. Diese werden prozentualen vom Arbeitseinkommen berechnet. Familienversicherte werden mitversichert. Die beitragssätze betragen 15,5 % (AN-Anteil 8,2 %). Zusätzlich kann ein Zusatzbeitrag erhoben werden (seit 01.01.11 in beliebiger Höhe).
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