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Gesetzlich Versicherte zahlen monatlich Beiträge als prozentualen Anteil ihres Arbeitsentgelt. Der Beitrag ist im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Familienversicherte sind ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. Der monatliche Beitrag ist abhängig vom Bruttoeinkommen. Der allgemeine beitragssatz beträgt 15,5 % (AN-Anteil 8,2 %) (ermäßigter Beitragssatz 14,9 %). Zusätzlich kann ein Zusatzbeitrag erhoben werden (seit 01.01.11 in beliebiger Höhe).
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