Beiträge gesetzliche Krankenkassen
Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man allgemeinen Beitragssatz und ermäßigten Beitragssatz. Der allgemeiner Beitragssatz gilt für alle Mitglieder, die Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung haben. Der ermäßigte Beitragssatz gilt, wenn das Mitglied keinen Anspruch auf Krankengeld hat. Seit 01.01.2011 beträgt der allgemeine Beitragssatz einheitlich 15,5 % und der ermäßigte beitragssatz 14,9%.
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