Beiträge Krankenversicherungen
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden für Arbeitnehmer von Ihren Lohn abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberanteilen an die jeweilige Krankenkasse abgeführt. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 %. Davon tragen die Arbeitnehmer 7,3 % und die Arbeitgeber 8,2 %.
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