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Geburtshilfe-Versorgung durch Hebammen in Gefahr

veröffentlicht am 15.03.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de
Seit Jahren weisen die Hebammenverbände auf ihren bedrohten Berufsstand und die damit verbundene Gefährdung der Geburtshilfe in Deutschland hin. Zu den bestehenden Problemen wie der zu teuren Haftpflichtversicherung kommt nun ein weiteres hinzu.
2017-03-15T12:31:00+00:00
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Beleghebammen sind als versorgungssystem in Gefahren

Seit Jahren weisen die Hebammenverbände auf ihren bedrohten Berufsstand und die damit verbundene Gefährdung der Geburtshilfe in Deutschland hin. Zu den bestehenden Problemen wie der zu teuren Haftpflichtversicherung kommt nun ein weiteres hinzu.

Krankenkassen setzen härtere Regeln

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen aktuell ein neues Regelwerk für das Vergütungssystem vom freiberuflich arbeitenden Hebammen durchsetzen. Diese so genannten Beleghebammen begleiten die werdenden Mütter vor, während und nach der Geburt. Der deutsche Hebammenverband kritisiert die Regelungen als unpraktikabel und bedrohlich für die Hebammen, die ohnehin schon in vielen Fällen beruflich zum Aufgeben gezwungen sind. Sollten die geplanten Neuregelungen greifen, geht der Verband davon aus, dass viele Beleghebammen aus der freiberuflichen Geburtshilfe aussteigen werden. "Wir gehen nicht davon aus, dass vor allem kleinere Kliniken Hebammen fest anstellen werden und befürchten, dass diese Kreißsäle geschlossen werden. Damit wäre die flächendeckende wohnortnahe Geburtshilfe in einigen Regionen in Gefahr.", so Nina Martin, die Sprecherin des deutschen Hebammenverbandes. 

Einschränkungen bei Flexibilität und gegenseitiger Vertretung

Geht es nach dem Willen der Krankenkassen, muss der Betreuungsvertrag zwischen der Mutter und der Beleghebamme in Zukunft schon vor der 39. Schwangerschaftswoche abgeschlossen werden. Kurzfristige Wahlentscheidungen oder Hebammenwechsel werden dadurch ausgeschlossen. Auch soll die Zahl der parallel zu betreuenden Frauen auf maximal zwei begrenzt werden. Bei länger dauernden Geburten sollen sich Hebammen nicht mehr kurzfristig gegenseitig ablösen dürfen. Ebenfalls erschwert werden die gegenseitigen Vertretungen der Hebammen bei Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen. So soll jede Hebamme nur noch eine einzige Vertretung benennen dürfen. Fällt diese ebenfalls aus, erstatten die Kassen keine weitere Hebamme.

 

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