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Krankenkassenvergleich 2016: Was müssen Sie wissen?

veröffentlicht am 11.01.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Knapp 80 Prozent aller Versicherten sind von den Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Ein Wechsel kann viel Geld sparen, ist aber nicht für alle Versicherten geeignet. Experten raten vor einem überhasteten Wechsel die Kassen zu vergleichen.

2016-01-11T10:02:00+00:00
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Krankenkassenbeitrag 2016Zwei Drittel aller Kassen heben Beitragssatz an

Unter den Branchenriesen nimmt die DAK Gesundheit die stärkste Anpassung des Zusatzbeitrages vor. Die drittgrößte gesetzliche Kasse verlangt 2016 einen Gesamtbeitrag von 16,1 Prozent. Der Zusatzbeitrag beläuft sich nun auf 1,5 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozent gestiegen. Die Techniker Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent. Damit verlangt der größte gesetzliche Versicherer insgesamt 15,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Die Schere geht insgesamt weit auseinander und reicht von 14,6 Prozent bei der Metzinger BKK bis zu 16,3 Prozent bei der VIACTIV Krankenkasse. Durchschnittsverdiener mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro können mit einem Wechsel bis zu 540 Euro pro Jahr allein beim Beitragssatz sparen.


Die Tabelle Zusatzbeitrag bietet Ihnen eine Übersicht der Entwicklungen aller gesetzlichen Krankenkassen.


Der Zusatzbeitrag wird ausschließlich von den Arbeitnehmern entrichtet. Den Grundbeitrag von 14,6 Prozent teilen sie sich je zur Hälfte mit den Arbeitgebern. 

Sonderkündigung möglich

Jeder gesetzlich Versicherte habe im Fall einer Beitragserhöhung die Möglichkeit, seine Kasse zu wechseln, erklärt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung". Von einer Anhebung betroffene Versicherte haben zum Jahreswechsel Post von ihrer Krankenkasse erhalten. Darin wurden sie über die zum Jahreswechsel stattfindenden Änderungen und gleichzeitig über ihr Sonderkündigungsrecht informiert. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.  

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht Versicherten aufgrund von Beitragserhöhungen in eine günstigere Kasse zu wechseln, unabhängig davon, wie lange sie schon Mitglied sind. Versicherte mit Wechselabsichten müssen ihre Kündigung bis zum Ablauf des Monats erklären, in dem die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall also bis spätestens zum 31. Januar. Dann ist man ab 1. April bei der neuen Kasse versichert.

Wechsel nicht um jeden Preis

Die Vorsitzende des Spitzenverbands der Kassen, Doris Pfeiffer, warnt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge davor, alleine des Zusatzbeitrages wegen die Kasse zu wechseln. Zum Wettbewerb unter den Krankenkassen gehöre nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrages, sondern beispielsweise auch die Qualität der Beratung sowie Art und Umfang der Zusatzleistungen und auch eine Geschäftsstelle vor Ort sei für viele Menschen wichtig, so Pfeiffer in der Tageszeitung weiter.

Wer also beispielsweise das Bonusprogramm seiner Krankenkasse nutzt oder besondere Vorsorgeangebote in Anspruch nimmt, sollte sich vor einem Krankenkassenwechsel genau über die Leistungen anderer Kassen informieren.

Foto: Chris Beck / pixelio.de

 

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