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Drei Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag zum 1. April

veröffentlicht am 28.03.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Insgesamt drei gesetzliche Krankenkassen erhöhen mit Wirkung zum 1. April ihren Zusatzbeitrag und damit auch ihren Beitragssatz. Darunter sind zwei bundesweit geöffnete und eine so genannte geschlossene Krankenkasse, bei der ausschließlich Firmenangehörige versichert sind.

2017-03-28T09:05:00+00:00
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Bild zum Beitrag Drei Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag zum 1. April

Den größte Steigerung des Krankenkassenbeitrags nimmt die KKH vor, die ihn um 0,3 Prozent auf 16,1 Prozent anhebt. Die  Schwenninger Krankenkasse erhöht um 0,2 Prozent auf dann insgesamt 15,9 Prozent. Die Salzgitter BKK passt ihren Beitrag ebenso um 0,2 Prozent auf nunmehr 15,7 Prozent an.

Von der Anhebung sind damit mehr als 1,6 Millionen beitragzahlende Mitglieder betroffen. Diese haben unabhängig von der Dauer ihrer bisherigen Mitgliedschaft in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht.  


Welche sind die günstigesten Krankenkassen >>> Krankenkassenliste



Wer in eine günstigere Kasse wechseln möchte, kann schriftlich oder online kündigen. Je nach Bundesland stehen dann circa 20 günstigere Kassen als die genannten zur Auswahl. Vor einer Entscheidung sollten Wechselwillige allerdings einen Blick auf das Leistungsprofil und aktuelle Testergebnisse richten. Denn nicht nur beim Beitragssatz gibt es mittlerweile wieder erhebliche Unterscheide von Kasse zu Kasse.

 

 

Foto: Chris Beck / pixelio.de

 

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