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Durch die erneute Absenkung der Festbeträge für rezeptpflichtige Medikamente vom 27.08.2010 sind tausende Medikamente plötzlich wieder zuzahlungspflichtig. Patienten, die wie gewohnt ihr Rezept einlösen, können so böse Überraschungen in der Apotheke erleben. Insgesamt sind über 3000 Präparate betroffen - vornehmlich Schmerz- und Fiebermittel. Von der Zuzahlung befreit sind Medikamente, deren Preis über 30 Prozent niedriger liegt als der vom GKV-Spitzenverband festgelegte Erstattungs-Höchstbetrag ( Festbetrag ). Werden die Höchstgrenzen abgesenkt wie nun geschehen, verändert sich auch der prozentuale Abstand zwischen Handelspreis und Höchstbetrag. Die Hersteller können nun auf diese Maßnahme ebenfalls mit Preisabschlägen reagieren. Die Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel wird alls 14 Tage vom GKV-Spitzenverband aktualisiert.
Mit dem Zuzahlungs-Rechner können Sie nachprüfen, ob Ihr Medikament aktuell noch zuzahlungsbefreit ist und nach alternativen wirkstoffgleichen Präparaten recherchieren.
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