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Das Bundeskartellamt hat als oberster Wettbewerbshüter erstmalig ein Ermittlungverfahren gegen neun gesetzliche Krankenversicherungen eingeleitet. Wie die Behörde bekannt gegeben hatte, werde geprüft, ob die Kassen sich kartellrechtswidrig verhalten haben. Der Anlass ist die im Januar 2010 zeitgleiche gemeinsame Ankündigung einiger Krankenkassen, ab sofort Zusatzbeträge erheben zu wollen. Die beamten verschicjten den entsprechenden Versicherungen sogenannte Auskunftsbeschlüsse, die innerhalb von drei Wochen beantwortet werden müssen. Weil es sich um ein reines Verwaltungsverfahren handelt, droht den Kassen allerdings kein Bußgeld. Quelle: Morgenweb

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