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Zum 01.01.2010 gibt es wieder 12 Krankenkassenfusionen, an denen 27 Krankenkassen beteiligt sind. Die Fusionen betreffen über 22 Mio. Versicherte. U.a. haben sich die Barmer EK und die Gmünder Ersatzkasse (GEK) zur größten Krankenkasse in Deutschland zusammengeschlossen und mehrere IKKs haben sich zur IKK classic zusammengeschlossen, die damit zur größten IKK wurde. Für die Versicherten, die es betrifft, ändert sich allerdings nicht viel. 95 % aller Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben. Diese bestehen dann auch nach einer Fusion fort. Die Zusatzleistungen können sich allerdings ändern. Mit erhöhten Kosten sind in der Regel auch nicht zu rechnen. Seit Januar 2009 besteht bei allen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Teurer kann es nur werden, wenn die neue Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Eine Krankenkassenfusion ist kein Grund für eine Sonderkündigung. Sonderkündigungen sind nur möglich, wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Ein Wechsel in eine andere Krankenkasse ist jederzeit möglich, wenn man bereits 18 Monate in der Kasse versichert ist. Ausnahme besteht nur, wenn man sich in einen Wahltarif eingeschrieben hat. Dann muss man 3 Jahre in der Krankenkasse bleiben, auch wenn es eine Fusion gegeben hat.

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