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Bei Medikamenten, Verbandsmitteln und Fahrtkosten müssen eine
Reihe von Zuzahlungen geleistet werden.
[Zuzahlungsbefreiungen]
[Medikamente ohne Zuzahlung]
| Zuzahlungen auf einen Blick |
| Krankenkassenleistungen |
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Zuzahlung |
Arzneimittel und Verbandsmittel
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10 % vom
Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
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Hilfsmittel
(nicht
zum Verbrauch bestimmt)
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10 % vom
Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
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Hilfsmittel
(zum Verbrauch bestimmt)
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10 % je
Packung, maximal 10 Euro im Monat
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Heilmittel
(z. B. Massagen, Krankengymnastik) auch bei Abgabe
in der Arztpraxis)
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10 % der
Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung
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Fahrkosten
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-
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zu
und von stationären Behandlungen
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-
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bei
einem Transport in Rettungsfahrzeugen oder
Krankenwagen
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10 % der
Kosten, mindestens 5 Euro höchstens 10 Euro
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Vollstationäre
Krankenhausbehandlung
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10 Euro
je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
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Ambulante
und stationäre
Rehabilitationsmaßnahmen
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10 Euro
je Kalendertag
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Anschlußrehabilitation
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10 Euro
je Kalendertag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr
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Vorsorge-
und Rehabilitations-
leistungen für Mütter und Väter
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10 Euro
je Kalendertag
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Haushaltshilfe
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10 % der Kosten, mind. 5
Euro höchstens 10 Euro
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Häusliche
Krankenpflege
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10 % der
Kosten und zusätzlich 10 Euro je Verordnung
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Soziotherapie
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10 % vom
Abgabepreis, mind. 5 Euro höchstens 10 Euro
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Praxisgebühr
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10 Euro je Quartal
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Pro Quartal müssen alle volljährigen Versicherten ab 01.01.2004 eine
Praxisgebühr von 10,- EUR für den ersten Arztbesuch zahlen. Für die nachfolgenden Behandlungen wird die Gebühr nicht erhoben.
Wird ohne Überweisung des behandelnden Arztes z.B. ein Facharzt konsultiert, ist auch an diesen die Praxisgebühr von 10,- EUR zu entrichten. Wird der Facharzt aufgrund einer Überweisung des Hausarztes aufgesucht, fällt die Praxisgebühr nicht erneut an.
Für bestimmte Gesundheitsuntersuchungen (z.B. Krebsvorsorge, einmal jährlich Zahnprophylaxe) wird keine Zuzahlung fällig.
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