geringfügige selbstständige Tätigkeit
Eine geringfügige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn diese innerhalb eines Jahres, gerechnet ab Beginn der Beschäftigung 2 Monate oder 50 Arbeitstage dauert und im voraus vertraglich begrenzt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sind mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen.
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