Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen
Gesetzlich Versicherte müssen eine Reihe von Zuzahlungen zu den Behandlungen und zu den Medikamenten leisten. U.a. bei Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Heilmittel, vollstationäre Krankenhausbehandlung, ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Haushaltshilfe, Häusliche Krankenpflege und Praxisgebühr müssen Zuzahlungen geleistet werden.
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