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Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für Leistungen übernehmen, sofern diese ausreichend und zweckmäßig sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen dagegen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst oder übernommen werden.
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