Wehr- und Zivildienst
Während des gesetzlichen Wehr- oder Zivilsdienstes bleibt die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen. Auch eine freiwillige KV bleibt erhalten. Der Bund trägt die Beiträge allein.
|