Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Wehr- und Zivildienst

Während des gesetzlichen Wehr- oder Zivilsdienstes bleibt die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen. Auch eine freiwillige KV bleibt erhalten. Der Bund trägt die Beiträge allein.





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