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Als Arbeitsunfall gilt neben Unfällen, die während einer versicherten Erwerbstätigkeit geschehen auch Unfälle auf dem Weg von sowie zur Arbeit (Wegeunfall). Abweichungen vom gewöhnlichen Arbeitsweg, beispielsweise um die Kinder von der Schule oder Kindergarten abzuholen bzw. hinzubringen, gelten ebenso als Wegeunfall wie der Weg eines Studenten zur Hochschule oder der Weg eines Arbeitslosen zur Agentur zur Arbeit.
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