Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Wahlrecht

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können eine Krankenkassen frei wählen, die in Ihrem Wohn- oder Arbeitsort geöffnet ist. Wenn die Kasse wählbar ist, darf sie die Wahl nicht ablehnen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder 18 Monate gebunden. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu.





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