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Vorsorgebezüge sind rentenähnliche Einkünfte wie Betriebsrenten, Beamtenpensionen, Abgeordnetenversorgung, Renten von Versorgungseinrichtungen von Apotheker, Anwälte und Architekten und Altershilfe für Landwirte sofern diese wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden. Versorgungsbezüge werden bei der Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen, sind jedoch kein Arbeitsentgelt in Sinne des Sozialgesetzbuches. Es gilt der halbe allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse.
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