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Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben, sind dabei sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt dabei Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Minijobzentrale. Mit einer Verzichtserklärung kann der Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Durch die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, der sich aus der Differenz aus dem Beitragssatz zur Rentenversicherung und dem Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ergibt, wird der Arbeitnehmer Rentenversicherungspflichtig und kann somit weitere Entgeltpunkte für seine spätere Rente erwerben.
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