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Versicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe haben, die Sozialversicherung zu vollziehen. Sie ziehen die notwendigen Mittel (Beiträge) ein und gewähren die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Dazu zählen die Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
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