Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Vermögensbildung

Arbeitsentgelt bis zu 480 Euro im Jahr kann sparzulagenbegünstigt angelegt werden. Dafür entsteht ein Anspruch auf ein Arbeitnehmersparzulage von 10 %, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und SV- frei. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen bezahlt, so sind diese grundsätzlich steuer- und SV- pflichtiges Arbeitsentgelt.





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