Studentische Krankenversicherung
Die Studentische Krankenversicherung ist ein Sondertarif der freiwilligen
Versicherung und ist ausschließlich Studenten vorbehalten, die in eine deutschen
Fachhochschule oder Universität ordentlich eingeschrieben sind.
Die monatlichen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung richten
sich nach dem bundesdeutschen Sozialhilfesatz. Die Versicherungspflicht besteht längstens für 14 Semester und endet spätestens nach dem 30. Lebensjahr.
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