Stand: 10.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Studentische Krankenversicherung

Die Studentische Krankenversicherung ist ein Sondertarif der freiwilligen Versicherung und ist ausschließlich Studenten vorbehalten, die in eine deutschen Fachhochschule oder Universität ordentlich eingeschrieben sind. Die monatlichen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach dem bundesdeutschen Sozialhilfesatz. Die Versicherungspflicht besteht längstens für 14 Semester und endet spätestens nach dem 30. Lebensjahr.





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