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Die Sozialversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Für die Mitwirkung der versicherten und Arbeitgeber wird bei jedem Versicherungsträger ein Verwaltungsrat gewählt. Diese Wahlen finden einheitlich - und bei jedem Versicherungsträger - alle sechs Jahre statt.
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