Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Sozialversicherungswahlen

Die Sozialversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Für die Mitwirkung der versicherten und Arbeitgeber wird bei jedem Versicherungsträger ein Verwaltungsrat gewählt. Diese Wahlen finden einheitlich - und bei jedem Versicherungsträger - alle sechs Jahre statt.





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