Stand: 08.02.2012   
HOME
News
Beitragsausschüttung
Krankenkassenrechner
Geschäftsstellen
Kündigungsfristen
Leistungen
Service
Vergleich GKV/PKV
PKV-Vergleich
Zusatzversicherung
 Fragen zur GKV
Krankenkassen-Info: Sitemap  Sitemap
 Impressum




Krankenkassen Lexikon

Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen. Die erste Instanz ist das Sozialgericht. Die zweite Instanz sind die Landessozialgerichte, die mit Klage oder Berufung angerufen werden können. Das Bundessozialgericht (dritte Instanz) kann mit dem Rechtsmittel der Revision angerufen werden.





©  krankenkasseninfo.deKrankenkassen Vergleich, PKV Vergleich, GKV Vergleich