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Selbstständige unterliegen in der Regel nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Landwirtschaftliche Unternehmen, Künstler und Publizisten unterliegen dagegen auch als Selbstständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.
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