Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Scheinselbständigkeit

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Gewerbetreibender auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten und somit zu den Arbeitnehmern zählt. Dies hat zur Folge, dass der Selbständige nun wie ein Arbeitnehmer zu behandeln ist und somit von seinen beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen sind.





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