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Jede gesetzliche Krankenkasse hat sich eine Satzung zu geben. Diese stellt die Verfassung dieses Sozialleistungsträgers dar. Hier werden Regelungen getroffen, die sich die Krankenkasse kraft gesetzlich verliehener Kompetenz schafft. Die Satzung muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
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