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Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung gehören neben Geldleistungen, wie Lohn oder Gehalt auch Sachbezüge . Hierzu gehören Unterkunft, Verpflegung und andere Waren- und Dienstleistungen. Der Wert der Sachbezüge richtet sich nach der Sachbezugsverordnung. Diese gilt gleichermaßen für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung sowie für die Unfallversicherung und für das Steuerrecht.
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