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Die Pflegeversicherung ist neben der gesetzlicher Rentenversicherung, der gesetzlicher Krankenversicherung, der gesetzlicher Unfallversicherung und der gesetzlicher Arbeitslosenversicherung ein weiterer Zweig der Sozialversicherung . Die Pflegekassen zahlen bei Pflegebedürftigkeit an Angehörige oder Pflegedienste, damit die Betroffenen angemessen versorgt werden können. Der Beitragssatz beträgt 1,7 % des Einkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Ausnahme ist Sachsen. Dort zahlen die Arbeitgeber 0,35 % und die Arbeitnehmer 1,35 %, da hier der Buß- und Bettag zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht abgeschafft wurde.
Kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich 0,25 %.
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