Stand: 23.05.2012   
HOME
News
Beitragsausschüttung
Krankenkassenrechner
Geschäftsstellen
Kündigungsfristen
Leistungen
Service
Vergleich GKV/PKV
PKV-Vergleich
Zusatzversicherung
 Fragen zur GKV
Krankenkassen-Info: Sitemap  Sitemap
 Impressum




gesetzliche Krankenkassen im Vergleich - Krankenkassenvergleich
*****4,3 von 1 bis 5 Sternen4,3 von 1 bis 5 Sternen4.3 von 1 bis 5
auf Grundlage von 258 Bewertungen

Krankenkassen Lexikon

Pauschalbeiträge

Bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer liegt keine Versicherungspflicht im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vor. Somit müssen diese Personen von Ihrem Arbeitsentgelt keine Beiträge entrichten. Allerdings ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Pauschalbeiträgen zur Rentenversicherung (15 %) sowie zur Krankenversicherung (13 %) verpflichtet. Die Pauschalbeiträge werden von der Minijobzentrale eingezogen.





©  krankenkasseninfo.deKrankenkassen Vergleich, PKV Vergleich, GKV Vergleich