Stand: 23.05.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Patientenverfügung

Mit Patientenverfügungen können Vorkehrungen für Situationen getroffen werden, in denen man sich selbst aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr äußern kann. Diese Erklärungen beinhalten die Wünsche des Patienten hinsichtlich des Einsatzes lebensverlängernder Maßnahmen. Ärzte können bei der Behandlung somit die vom Patienten getroffenen Verfügungen berücksichtigen.





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