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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Modellvorhaben durchzuführen und mit den Leistungserbringern zu vereinbaren. Gegenstand dieser Modellvorhaben können nur solche Leistungen sein, über deren Eignung der Gemeinsame Bundesausschuss keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung von Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme von Versicherten sind in der Satzung festzulegen. So wurde beispielsweise über ein entsprechendes Modellvorhaben die Wirksamkeit der Akupunkturbehandlung wissenschaftlich nachgewiesen. Dies führte dazu, dass die Akupunktur bei bestimmten Indikationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde.
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