Krankenkassen Lexikon
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer für jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. Bei jeder Lohnzahlung sind dort die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes sowie die Lohnsteuer einzutragen.