Stand: 10.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird. Die Versicherten müssen anteilige Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien selbst tragen. Gewissen Spielraum haben die gesetzlichen Krankenversicherer bei den Extraleistungen wie alternative Heilmethoden oder ambulante Vorsorgekuren, Gesundheitskurse und Zusatzimpfungen, die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind.





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