|
Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlen die Krankenkassen das Krankengeld. Das Krankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des Arbeitsentgeltes, maximal jedoch in Höhe von 90 Prozent des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Vom Krankengeld sind Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten, die zur Hälfte von der Krankenkasse getragen werden. Die dabei entstehenden Lücken können durch eine Zusatzversicherung geschlossen werden. Die private Krankentagegeldversicherung wird in Höhe des versicherten Krankentagegeldes gezahlt, maximal jedoch in Höhe des Nettoeinkommens. Während des Bezuges von Krankentagegeld sind weiterhin der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zur Rentenversicherung zu tragen.
|