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Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat in Deutschland die Möglichkeit, in die Krankenkasse seiner Wahl einzutreten. Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden. Bei Beitragssatzerhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, mit zweimonatiger Kündigungsfrist wechseln. Eine Kündigung sollte immer schriftlich, am besten per Einschreiben erfolgen.
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