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In der BRD sind die gesetzlichen Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Man unterscheidet Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkrankenkassen. Außerdem gibt es noch die Seekrankenkasse und die Bundesknappschaft.
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